Aktenvernichter mit DIN-Sicherheitsstufe P-4
Aktenvernichter mit DIN-Sicherheitsstufe P-4
- 4 Aktenvernichter
Mit DIN-Sicherheitsstufe P-4 lassen sich persönliche Dokumente in unkenntliche Schnipsel zerkleinern. In Anwaltskanzleien und Notariaten steht häufig ein Reißwolf mit DIN-Sicherheitsklasse P-4 oder höher. Das ist nicht verwunderlich, denn die DSGVO-Gesetzgebung schreibt dies vor. Sie besagt, dass Firmen und Unternehmen personenbezogene Daten von Klienten und Kunden sicher vernichten müssen. DIN P-4 Aktenvernichter zerkleinern ein DIN-A4-Blatt Papier in mindestens 421 Papierschnipsel. Es gibt auch Aktenvernichter mit Sicherheitsstandard P-4, die das Blatt Papier in ganze 1.200 Schnipsel zerkleinern.