Zerkleinere Papier gemäß der DS-GVO / GDPR-Gesetzgebung
Was ändert sich?
Die Datenschutzgesetze wurden EU-weit vereinheitlicht, damit die Bürger überall die gleichen Rechte haben. Dies erleichtert den Behörden auch die Aufsicht von Unternehmen. Für internationale Unternehmen und Organisationen gelten die gleichen Datenschutzbestimmungen, was den Prozess vereinfacht. 3 wichtige Punkte, die für die DSGVO / GDPR gelten, sind: * Man muss alle unnötigen Daten löschen bzw. vernichten.
- Die Gesetzgebung gilt sowohl für digitale Daten als auch für Daten auf Papier.
- Jedes Unternehmen würde gut daran tun, jemanden zu ernennen, der für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich ist.
Wichtige Punkte
- Die Allgemeine Datenschutzverordnung ist ein Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten in der EU regelt.
- Die DSGVO ersetzt das derzeitige Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.
- Organisationen und Unternehmen sind verpflichtet, Daten zu löschen, wenn Kunden dies wünschen oder wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
- Wenn eine Organisation oder ein Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, beträgt die Geldbuße bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes.
Automatisch zerstören
Unternehmen und Organisationen müssen aufgrund der AVG / GDPR mit digitalen Daten und gedruckten Dokumenten sorgfältiger umgehen. Ein Aktenvernichter hilft, digitale oder Papierdaten zu vernichten. Sie zerkleinern nicht nur Papier, sondern einige Geräte sind auch für auch Kreditkarten, CDs und manchmal sogar USB-Sticks ausgelegt. Ein Aktenvernichter entspricht der DSGVO / GDPR-Norm, wenn er eine Sicherheitsnorm von mindestens DIN P-4 hat. Das bedeutet, dass aus einem Blatt A4-Papier mindestens 421 Streifen werden. Alle Daten werden somit unwiederbringlich zerstört.