Wo darf ich meine Drohne fliegen?
Was sind geografische Gebiete?
Ein geografisches Gebiet, auch UAS-Gebiet genannt, ist ein bestimmter Teil des Luftraums. In diesen Lufträumen gibt es bestimmte Regeln für die Nutzung von Drohnen. Das gilt zum Beispiel für Flughäfen, Wohngebiete, Industriegebiete und Naturschutzgebiete. In diesen Gebieten darfst du oft nur eingeschränkt oder mit Genehmigung fliegen. Das ist notwendig, um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten.
Welche Einschränkungen gelten in welchen Gebieten?
Um herauszufinden, welche Einschränkungen an einem bestimmten Ort bestehen, öffnest du am besten die Karte von Dipul. Benutze die Suchfunktion oder klicke direkt auf einen Punkt auf der Karte. Befindest du dich in einem farbigen Gebiet? Dann liegen Einschränkungen vor und du darfst deine Drohne nicht einfach ohne Weiteres fliegen. Befindest du dich in einem weißen oder grauen Gebiet? Dann fliegst du deine Drohne ohne Einschränkungen. Weiter unten haben wir für dich die häufigsten Einschränkungen zusammengefasst.
Siedlungen und Wohngrundstücke
Siedlungen und Wohngrundstücke sind auf der Karte gelb markiert. Du darfst deine Drohne hier fliegen, wenn betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zustimmen. Ohne Zustimmung darfst du nur in einer Mindesthöhe von 100 Metern fliegen, wenn du bestimmte Vorschriften einhältst. Die genauen Bedingungen liest du hier nach.
Naturschutzgebiete
Drohnenflüge über Naturschutzgebieten sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Sie sind auf der Karte grün markiert. In der Regel ist eine ausdrückliche Genehmigung der Naturschutzbehörde nötig. Ausnahmen gelten, wenn der Flug nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken stattfindet. Außerdem muss die Drohne über 100 Meter hoch fliegen. Du musst den Schutzzweck des Gebietes kennen und beachten. Zusätzlich darf der Flug nur stattfinden, wenn er unbedingt notwendig ist. Vor allem in Nationalparks gelten oft noch strengere Regeln, die Flüge meist verbieten.
Flugplätze und Flughäfen
Flugplätze und Flughäfen sind auf der Karte rot markiert. Über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von Flugplätzen und Flughäfen darfst du deine Drohne nicht fliegen. Bei Hubschrauberlandeplätzen liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung beim Betreiber der Landestelle. Genauere Informationen findest du auf der Website.
Behörden, Industrie und Energieversorgung
In Industrie-und Energieversorgungsgebieten sowie in der Nähe von Einrichtungen und Behörden liegen ebenfalls Einschränkungen vor. Auf der Karte sind sie orange und blau markiert. Du darfst deine Drohne dort nur mit Zustimmung durch die zuständige Stelle oder den Betreiber der Einrichtung fliegen. Genauere Informationen findest du auf der Website.
Extra Akkus für längere Ausflüge
Hast du vergessen, deinen Akku aufzuladen oder steht ein längerer Ausflug an? Dann ist es praktisch, einen Ersatzakku zur Hand zu haben. Damit bist du flexibler unterwegs und du lässt deine Drohne länger fliegen. Sieh dir hier alle unsere Akkus an.